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Mitarbeit bei der Internetseelsorge

10 Jahre Internetseelsorge

Die Internetseelsorge des Bistums Würzburg beging ihr 10-jähriges Jubiläum am 29. Mai 2008 im Exerzitienhaus Himmelspforten (Bericht). Die Stelle gehört zum Bereich Sonderseelsorge der Hauptabteilung Seelsorge und leistet Ratsuchenden in schwierigen Lebenssituationen erste Hilfe.

Mitarbeiter gesucht!

Sie sind Priester, Diakon, Gemeinde- oder Pastoralreferent/in, Fachreferent/in oder Religionspädagoge/in und im pastoralen oder schulischen Bereich der Diözese Würzburg angestellt oder Ordensfrau/-mann? Die Tätigkeit als Internetseelsorger/in im Umfang von 4 Wochenstunden und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Lebensschicksalen und Krisensituationen kann Ihre eigene seelsorgliche Kompetenz ergänzen und vertiefen!

Die erforderliche Qualifizierung zum/r Internetseelsorger/in durch Absolvieren einer zweijährigen, berufsbegleitenden Weiterbildung findet alle 2 Jahre statt (Beginn: Frühjahr 2011, dann wieder 2013). Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung wird eine Beauftragung in Aussicht gestellt. Sie können sich online über Details der Weiterbildung ausführlich informieren, fest anmelden oder auch in eine Interessentenliste eintragen. Mehr…

Anforderungen

Innerhalb der Internetseelsorge der Diözese Würzburg gelten spezielle Anforderungen. Sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden, wird die Beauftragung nach 2 Jahren nicht mehr verlängert.

a) die Teilnahme an mindestens vier Fallsupervisionen oder Intervisionen (Dauer: je 2h) pro Jahr in der regionalen Supervisionsgruppe oder ggf. auch Einzelsupervisionen (selber zu finanzieren). Bis zu 5 Supervisionstermine werden im Jahr sowohl in Würzburg als auch in Aschaffenburg angeboten. Hinzu kommen ggf. Intervisionstreffen.

b) 2-4 Dialogeröffnungen pro Monat im Jahresschnitt werden erwartet.

Die Kurzberatungen erfordern im Schnitt ca. 5 Antworten. Dazu kommen u.a. 6 Fallsupervisionen, mehrere Fortbildungstage und eine Informationskonferenz im Jahr. Die Aufnahme der Tätigkeit in die Arbeitsumschreibung ist in der Regel im Umfang von 4 Wochenstunden vorgesehen. Dieses Zeitfenster wird unbedingt benötigt, um die Qualitätstandards der Stelle einhalten zu können. Bei Nichteinhalten der Mindestvoraussetzungen in den Ausführungsbestimmungen wird die Beauftragung nicht verlängert. Die Einhaltung wird alle 2 Jahre überprüft.

Weitere Details

Details zur Mitarbeit als Internetseelsorger/in sind im Statut und den Ausführungsbestimmungen der Internetseelsorge (vgl. Amtsblatt Nr. 13/2007) geregelt. Ergänzend gibt es auch eine Beratungsethik .

Die Internetseelsorge ist dem Leitbild der Hauptabteilung Seelsorge verpflichtet.